Krankenkassen-Zuschuss
Durch physiotherapeutische Kooperation, können wir anerkannte Präventionskurse nach § 20 SGB V anbieten, welche von eurer Krankenkasse bezuschusst werden (private Krankenkassen sind davon ausgenommen, hierfür muss gesondert eine Anfrage bei der Krankenkasse gestellt werden).
Gesetzlich Krankenversicherte haben jedes Jahr einen Anspruch auf zwei bezuschusste Präventionsmaßnahmen und eine Kostenübernahme von mindestens 150,- € (ergibt sich aus 2 x Krankenkassenzuschuss zu je 75,- €), während sogar andere Krankenkassen die volle Kursgebühr übernehmen. Bitte informiere dich direkt bei deiner Krankenkasse bezüglich des Zuschusses.
Ablauf
Du wählst einen für dich passenden Kurs aus, buchst diesen fest und besuchst regelmäßig (mind. 7 von 8 Unterrichtseinheiten) den Kurs. Eine regelmäßige Teilnahme ist für den Krankenkassenzuschuss zwingend erforderlich. Das bedeutet, dass nur eine Kurseinheit verpasst werden darf, um den Krankenkassenzuschuss zu erhalten. Die Kursgebühren sind bei der Anmeldung zu entrichten. Zum Kursende, erhältst du eine Teilnahmebestätigung, welche du bei deiner Krankenkasse einreichst und im Anschluss von deiner Krankenkasse den festgelegten Zuschuss erstattet bekommst.
Die Präventionskurse finden regelmäßig im 8-Wochen Takt statt. Zur Reservierung eines Platzes nutze bitte die die Kontaktmöglichkeit per WhatsApp. Die Kurse starten wöchentlich immer zur selben Uhrzeit. Ein ganzer Kurs besteht aus 8 Einheiten. Eine Einheit dauert 60 Min. Die Kursgebühr beträgt 90,- € (bei einem Zuschuss von mind. 75,- € zahlst du für den gesamten Kurs nur noch maximal 15,- €).